Förderbedingungen
Um für eine Förderung durch Art Mentor Foundation Lucerne berücksichtigt zu werden, müssen eingereichte Projekte folgende allgemeinen Bedingungen erfüllen:
- Grundsätzliche Ausrichtung auf die im Stiftungszweck genannten Themen.
- Übereinstimmung mit den spezifischen Förderkriterien des jeweiligen Förderbereichs sowie mit den allgemeinen Förderrichtlinien.
- Einreichen des Projektantrags mindestens neun Monate (Anträge im Förderbereich «Bildende Kunst»: achtzehn Monate) vor Projektbeginn. Art Mentor Foundation Lucerne leistet keine nachträgliche Finanzierung.
- Art Mentor Foundation Lucerne unterstützt keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch professionelle Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.
- Das Stellen eines Förderantrags ist an das zweistufige Eingabeverfahren gebunden. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an die Privatadresse einzelner Stiftungsratsmitglieder werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.