Förderrichtlinien

Die für den jeweiligen Förderbereich spezifischen Anforderungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Beschreibungen unter Bildende Kunst, Musik und Kulturelle Bildung. Die hier genannten allgemeinen Kriterien gelten für alle drei Förderbereiche gleichermassen.

  • Das unterstützte Projekt muss von öffentlichem Interesse sein.
  • Das unterstützte Projekt muss als wichtig, visionär, innovativ und nachhaltig erachtet werden.
  • Die Stiftung leistet nur substantielle Beträge mit der Absicht, das jeweilige Projekt wesentlich zu unterstützen (in der Regel keine Restfinanzierung).
  • Die Förderung kann aus einer einmaligen oder mehrjährigen Leistung (in der Regel max. drei Jahre) bestehen.
  • Wiederholungen von Förderungen sowie Pausen sind in Einzelfällen möglich.
  • Bei umfangreichen und kostenintensiven Projekten kommen Anschubfinanzierungen in Frage.

Folgende Negativliste gilt ebenfalls für alle drei Förderbereiche gleichermassen. Art Mentor Foundation Lucerne gewährt: 

  • keine Stipendien.
  • keine Einzelförderungen für Bildende Künstler oder Musiker.
  • keine Unterstützung für Laienprojekte. 
  • keine Unterstützung für profitorientierte oder rein kommerzielle Projekte.
  • keine Unterstützung für bereits durchgeführte Projekte und kein nachträglicher Ausgleich von Defiziten.
  • keine Unterstützung für Projekte, die fast vollumfänglich anderweitig finanziert sind.