Förderbedingungen

Um für eine Förderung durch Art Mentor Foundation Lucerne berücksichtigt zu werden, müssen eingereichte Projekte folgende allgemeinen Bedingungen erfüllen:

  1. Grundsätzliche Ausrichtung auf die im Stiftungszweck genannten Themen.
  2. Übereinstimmung mit den spezifischen Förderkriterien des jeweiligen Förderbereichs sowie mit den allgemeinen Förderrichtlinien.
  3. Einreichen des Projektantrags mindestens neun Monate (Anträge im Förderbereich «Bildende Kunst»: achtzehn Monate) vor Projektbeginn. Art Mentor Foundation Lucerne leistet keine nachträgliche Finanzierung.
  4. Art Mentor Foundation Lucerne unterstützt keine Projekte, deren Mittelbeschaffung durch professionelle Agenturen auf Provisionsbasis erfolgt.
  5. Das Stellen eines Förderantrags ist an das zweistufige Eingabeverfahren gebunden. Direkt eingereichte Gesuche oder Anfragen an die Privatadresse einzelner Stiftungsratsmitglieder werden nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet.